Sanierung

Ein mögliches Sanierungsverfahren: Inliner

Wenn die Zustands- und Funktionsprüfung ergeben hat, dass die private Abwasseranlage schadhaft ist, so ist vielfach eine Sanierung erforderlich. Als Orientierungshilfe zur Schadensbeurteilung und zur Festlegung von Sanierungsnotwendigkeit und Zeitpunkt hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) einen Bildreferenzkatalog herausgegeben.

Zusätzlich finden Sie hier ein Faltblatt, in dem die einzelnen Sanierungsverfahren erläutert werden.


Sanierungsbedarf

Welche Schäden können in den Leitungen und Schächten auftreten?

Typische Leitungsschäden sind:

  • Risse
  • Rohrbruch
  • Wurzeleinwuchs
  • Lageabweichung
  • Schadhaft oder unsachgemäß eingebaute Rohrverbindungen
  • Abflusshindernisse
  • Verformung oder Deformation
  • Korrosion

 

Typische Schadensbilder finden Sie hier.

 

Welche Auswirkungen haben undichte Grundstücksentwässerungsleitungen?

Liegt die Leitung unterhalb des Grundwasserstandes - Infiltration
Liegt die Leitung oberhalb des Grundwasserstandes - Exfiltration
Durch verstopfte Rohre kann das Abwasser nicht mehr abfließen!

Undichte Grundstücksentwässerungsleitungen können negative Folgen für den Hausbewohner, den Gebührenzahler und die Umwelt haben.

Auswirkungen für die Hausbewohner
In vielen Fällen führen die Schäden in den privaten Abwasserleitungen zu Undichtigkeiten. Diese können durch Bodeneinspülungen zu einer Hohlraumbildung im Bereich der Leitungszone führen, verbunden mit Setzungen und Einstürzen. Auch Gebäudevernässung ist möglich. Außerdem können durch das Eindringen mineralischer Bodenpartikel in Verbindung mit den organischen Abwasserinhaltsstoffen in den Leitungen verfestigte Ablagerungen verursacht werden, die zu Verstopfungen führen können. Auch der Einwuchs von Wurzeln wird begünstigt. Die Schäden können also auch die Funktionsfähigkeit der Grundstücksentwässerung beeinträchtigen – mit zeit- und kostenaufwändigen Folgen wie z.B. Rückstau in den Keller.

Auswirkungen auf die Gebühren
Das gesamte Entwässerungssystem bestehend aus Kanälen, Regenüberläufen, Pumpwerken und Kläranlagen ist für die Schmutz- und Regenwassermengen ausgelegt, die ordnungsgemäß eingeleitet werden. Abwassermengen, die darüber hinaus in das System gelangen – das sogenannte Fremdwasser - führen zu einer zusätzlichen Belastung und können zu höheren Betriebskosten (z.B. größere Pumpenleistungen, mehr Wartungsaufwand) und Investitionskosten (z.B. größere Kläranlagen und Kanalnetze) führen, was zu höheren Abwassergebühren führen kann.

 

Auswirkungen auf die Umwelt
Liegen die defekten Leitungen oberhalb des Grundwasserspiegels, so kann Abwasser in das umgebende Erdreich und das Grundwasser gelangen (Exfiltration).

 

Liegen die Leitungen z.B. bei starken Regenfällen und hohen Grundwasserständen im Grundwasserbereich, so kann Grundwasser in die defekten Abwasserleitungen gelangen (Infiltration von sogenanntem Fremdwasser). Das sogenannte „Fremdwasser“, das in undichte Abwasserkanäle eindringt, kann das Volumen des Schmutzwassers um ein Mehrfaches übersteigen. Undichte Kanäle und Grundstücksentwässerungsleitungen deren eigentliche Aufgabe es ist, behandlungsbedürftiges Abwasser zur Kläranlage zu leiten, wirken damit wie eine Drainage.

Die Auswirkungen zeigen sich in vielen Facetten. Die Verdünnung des Abwassers verringert die Abbauleistung der Kläranlage und Schadstoffe können vermehrt in die Gewässer gelangen. Die zusätzliche hydraulische Belastung der Kläranlage mit den unnötigen Wassermengen wirkt sich auch auf die Energie- und Kosteneffizienz der Kläranlage aus, da beispielsweise Pumpen und Hebewerke stärker ausgelastet werden. Auch Entlastungsbauwerke wie Regenbecken, welche bei Starkregenereignissen Abwasser vor der Reinigung in der Kläranlage in gewissem Umfang puffern können, werden durch Fremdwasser zusätzlich belastet. Sie füllen sich schneller und müssen das Abwasser häufiger wegen Überlastung in die Gewässer ableiten. Auch dadurch gelangt unbehandeltes Schmutzwasser in die Gewässer.

 

In Extremfällen können Undichtigkeiten und die damit verbundene Dränagewirkung darüber hinaus zu einer Grundwasserabsenkung führen. Die Grundwasserabsenkung kann dann zu Bodensetzungen mit Schäden an der Bebauung führen (z.B. Risse am Gebäude).


nach oben

Sanierungsverfahren

Überblick über Sanierungsverfahren

Überblick über Sanierungsverfahren

Hier finden Sie ein Faltblatt, in dem die Sanierungsverfahren erläutert werden.

Welche Sanierungsmöglichkeiten gibt es?

Grundsätzlich sind zwei Sanierungsmöglichkeiten zu unterscheiden:

  • Erneuerung in herkömmlicher, offener Bauweise
  • Grabenlose, geschlossene Sanierung ohne Aufbruch der Oberflächen

Welche Sanierungsverfahren sind zu wählen?

Welches Sanierungsverfahren im Einzelfall unter technischen und wirtschaftlichen Aspekten am besten geeignet ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. So stellt sich z.B. häufig in der Praxis heraus, dass nur eine Kombination aus verschiedenen Sanierungsverfahren zu einem optimalen Ergebnis führt. Bei der Verfahrensauswahl sind viele Aspekte zu berücksichtigen, z.B.:

  • Lage des Schadens (z.B. unter der Bodenplatte)
  • Schadensart und –umfang
  • Leitungsverlauf
  • Anzahl und Krümmungsgrad der Bögen
  • Nennweite und Werkstoff der Leitung
  • Zugänglichkeit
  • Grundwasserstand
  • Bodenart
  • Alter der Leitung
  • Möglichkeit zur Stilllegung von Entwässerungsgegenständen

 

Bei örtlich begrenzten Einzelschäden werden häufig grabenlose Reparaturverfahren (z.B. Kurzliner) eingesetzt.

 

Sofern in der Leitung viele Einzelschäden vorhanden sind und die Leitung kaum zugänglich ist (z.B. unter der Bodenplatte oder versiegelten Flächen, im öffentlichen Verkehrsraum, große Verlegetiefen), wird häufig auf die grabenlose Renovierung zurückgegriffen (z.B. Schlauchliner).

 

Wenn die Schadensbilder kein grabenloses Verfahren zulassen (z.B. bei Rohrbruch) oder die örtlichen Randbedingungen günstig sind (z.B. geringe Verlegetiefen, nicht versiegelte Flächen), wird bevorzugt die Erneuerung eingesetzt. Hier ist oft auch ein Anteil an Eigenleistung möglich.

 

Einen Überblick über die Vor- und Nachteile der einzelnen Sanierungsverfahren finden Sie hier.

Unterstützung bei der schwierigen Entscheidung über ein geeignetes Sanierungskonzept können Sie bei der Stadt bzw. Gemeinde erhalten.

Wer kann die Sanierung durchführen?

Für die Sanierung sollte ein Fachbetrieb beauftragt werden. Hilfestellung erhalten Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Es ist bei der Beauftragung unbedingt darauf zu achten, dass das zur Ausführung kommende Sanierungsverfahren die bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Institutes für Bautechnik (DIBt) hat. Dieses Zulassungsverfahren beinhaltet umfangreiche Produktprüfungen und garantiert dem Verbraucher verlässlich die Brauchbarkeit eines Bauproduktes.


nach oben

Sanierungskosten

Was kostet die Sanierung?

Die Kosten für eine Sanierung der Grundstücksentwässerungsleitungen hängen sehr stark von den Gegebenheiten im Einzelfall ab. Den bisherigen Erfahrungswerten nach können die Gesamtkosten einer Sanierung zwischen 1000 und 7000 € pro Grundstück liegen oder - auf die Leitungslänge bezogen - bei 250 bis 500 €/m. Im Einzelfall können auch höhere Kosten entstehen. Von besonderem Einfluss auf die Kosten sind:

  • Baulicher und betrieblicher Zustand der zu sanierenden Leitung, insbesondere Art, Umfang und Lage der Schäden (z.B. unter der Bodenplatte, Straße, Gehweg) sowie Betriebsstörungen und fehlende hydraulische Reserven
  • Tiefenlage, Länge, Verzweigungsgrad, Nennweiten (DN) und Werkstoff der Leitungen bzw. der Abwasseranlage sowie Anzahl und Krümmungsgrad der Bögen
  • Erschwernisse, wie ungünstige Platzverhältnisse und schwierige Zugänglichkeiten für Sanierungen sowie hoher Grundwasserstand und ungünstige Bodenarten
  • Vor- und Nacharbeiten, wie z.B. Schaffung von Zugängen, Pflaster- oder Fliesenarbeiten, Stilllegung von Entwässerungsgegenständen, Umklemmen einer Dränageleitung
  • Gewählte Sanierungsverfahren (Erneuerung, Renovierung, Reparatur)


In jedem Fall ist es ratsam, sich für die Beauftragung einer Sanierung Zeit zu nehmen und mehrere Angebote einzuholen, die miteinander vergleichbar sind.  Bevor Sie eine Sanierungsentscheidung treffen oder einen Auftrag erteilen, können Sie sich von Ihrem städtischen Abwasserbetrieb unabhängig und kostenfrei beraten lassen! Dort erfahren Sie auch, ob Sanierungsmaßnahmen im öffentlichen Bereich geplant sind, die Sie mit Ihren Maßnahmen koordinieren können.

Wie können Kosten bei der Sanierung gespart werden?

Es gibt zusätzlich zu den bei der Zustands- und Funktionsprüfung aufgeführten Überlegungen verschiedene Ansätze, um Kosten für die Sanierung einzusparen, insbesondere:

  • ein gut durchdachtes Sanierungskonzept - Hilfestellung durch die Stadt oder Gemeinde suchen! Dort gibt es kostenfreie Beratungsangebote.
  • falls möglich: Abhängen von Leitungen unter der Kellerdecke, statt aufwändige Sanierung der Grundleitungen unter den Fundamenten (ggf. sind Eigenleistungen möglich).
  • Rückstauschutz und Hydraulik prüfen! Bei der Sanierung ist eine Gesamtbetrachtung des Entwässerungssystems sinnvoll und kann Kosten sparen. So sollten auch der Rückstauschutz, die Hydraulik und der Umgang mit Regenwasser geprüft und bei Bedarf angepasst werden.
  • Zusammenschluss mit Nachbarn, um durch ein größeres Auftragsvolumen bessere Preise und gute Qualität zu erzielen.
  • Vorbereitung der Maßnahmen, z.B. durch Beschaffung von Entwässerungsunterlagen und Freilegung von Revisionsöffnungen im Haus und auf dem Grundstück.
  • Prüfung des Versicherungsschutzes. Vor einer Sanierung sollte geklärt werden, welche Schadensfälle an den Abwasserleitungen durch Ihre Gebäudeversicherung abgedeckt sind.
  • Abstimmung der Sanierungsarbeiten mit sowieso geplanten Baumaßnahmen auf dem Grundstück oder im Haus (z.B. Pflasterarbeiten im Hof oder in der Einfahrt).
  • Sanierungsplanung und Bauüberwachung bei Bedarf durch Sachverständige (z.B. Ingenieurbüro oder Berater Grundstücksentwässerung)!
  • Rechnung erst bezahlen nach abschließender Prüfung! Nach der Sanierung ist immer eine Zustands- und Funktionsprüfung erforderlich. Erst nach Übergabe der Prüfbescheinigung, in der der Erfolg der Sanierung bestätigt wurde, ist die Rechnung für die Sanierung zu begleichen!


Darüber hinaus gilt: Private Grundstückseigentümer können einen Teil der Sanierungskosten, insbesondere die Handwerkerleistungen, unter der Rubrik „Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen“ steuerlich absetzen. Die Verbraucherzentrale NRW berät  Sie auch in diesen Fragen. (Verbraucherzentrale NRW).


nach oben