Häufige Fragen

 

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu einzelnen Themenblöcken.

Zustands- und Funktionsprüfung

Was ist zu tun, wenn keine Lagepläne vorhanden sind?

Häufig sind keine Pläne der Entwässerungsanlagen vorhanden oder es stellt sich heraus, dass vorhandene Pläne nicht der tatsächlichen Situation entsprechen. Der mit der Prüfung beauftragte anerkannte Sachkundige kann bei der Kamerauntersuchung auch den Verlauf der Leitungen feststellen und muss darüber einen Lageplan anfertigen. Dieser ist den Unterlagen zur vollständigen Dokumentation beizufügen.

Wer kann die Zustands- und Funktionsprüfung durchführen?

Der Gesetzgeber fordert , dass nur anerkannte Sachkundige die Prüfung durchführen dürfen. Eine Liste von Sachkundigen Personen ist auf der Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen ( LANUV) veröffentlicht. Achten Sie bei der Beauftragung darauf, dass der Sachkundige am Tag der Prüfung auf der Landesliste des LANUV aufgeführt ist (Nachweis vorlegen lassen), denn die Städte und Gemeinden dürfen nur Nachweise von diesen Sachkundigen anerkennen.

 

Muss ein Kontrollschacht auf dem Grundstück vorhanden sein?

Kontrollschächte auf dem Grundstück dienen dazu die Reinigung, Inspektion und Sanierung der Grundstücksentwässerungsleitungen zu erleichtern. Fehlt dieser, können Städte und Gemeinden in Ihrer Satzung den nachträglichen Bau eines Kontrollschachtes von dem Grundstückseigentümer fordern.

Wie findet man Fehlanschlüsse heraus?

Nicht selten sind Dachentwässerungen, Drainagen und Oberflächenabläufe auf dem Grundstück unzulässigerweise an die Schmutzwasserkanalisation angeschlossen. Sie zu identifizieren, gehört zu den vorrangigen Aufgaben bei der Fremdwasserbeseitigung im öffentlichen Kanalnetz. Fehlanschlüsse lassen sich schnell und wirksam durch den Einsatz eines Signalnebels herausfinden. Dazu sperrt man den öffentlichen Kanal im Bereich des Grundstücks kurzfristig beidseitig ab und füllt ihn mit  einem geruchlosen, umwelt- und gesundheitsverträglichen Signalnebel. Nach wenigen Minuten tritt dieser gut sichtbar aus allen Dachentwässerungen und Abläufen auf dem Grundstück aus, die an die Schmutzwasserkanalisation angeschlossen sind. Die so ermittelten Fehlanschlüsse werden in einem Protokoll mit Fotodokumentation erfasst. Den Link zum Flyer der Stadt Hamminkeln finden Sie hier.

Müssen Schächte, Reinigungsöffnungen etc. ebenfalls geprüft werden?

Ja, es sind alle Bestandteile Ihrer Grundstücksentwässerungsanlage zu prüfen, sowohl natürlich die Lei­tungen, als auch Kontroll-/Übergabeschächte, Reinigungsöffnungen etc.


nach oben

Sanierung

Was tun, wenn ein Schaden unter der Bodenplatte des Gebäudes festgestellt wurde?

Defekte Leitungen unter der Bodenplatte können je nach Struktur des Abwassernetzes häufig auch saniert werden, ohne den Keller aufzugraben. Die erste Überlegung sollte sein, ob die Leitungen außer Betrieb genommen und unterhalb der Kellerdecke neue Leitungen verlegt werden können. Das ist die service- und betriebsfreundlichste Lösung und diese Leitungen müssen nie wieder geprüft werden.
Alternativ gibt es auch verschiedene technische Möglichkeiten, defekte Leitungen in geschlossener Bauweise zu sanieren. Welches Verfahren zu wählen ist, hängt von den Randbedingungen im Einzelfall ab.

 

Eine Übersicht über die verschiedenen Sanierungsverfahren finden Sie hier.


nach oben

Rechte und Pflichten

Bin ich für die Anschlussleitung im öffentlichen Straßenraum zuständig?

In Hamminkeln liegt die Zuständigkeit für die Anschlussleitung im öffentlichen Straßenraum beim Abwasserbetrieb. Die Anschlussleitungen verbinden den im öffentlichen Straßenraum liegenden Abwasserkanal mit dem angrenzenden Grundstück des Anschlussnehmers und endet an der Grundstücksgrenze. Bei einer Grenzbebauung ist oftmals eine Grundleitung parallel zur Bebauung im öffentlichen Bereich verlegt. Für diese Leitungen ist jedoch der Anschlussnehmer zuständig.

Sind auch meine Leitungen zu prüfen, die über fremde Grundstücke führen?

Ja. Sie müssen für die Leitungen, die Ihr Abwasser ableiten, die Zustands- und Funktionsprüfung durchführen lassen, auch wenn die Leitungen über fremde Grundstücke führen. Die Eigentümer der anderen Grundstücke müssen die Maßnahmen zur Durchführung der Zustands- und Funktionsprüfung dulden.


nach oben

Kosten

Muss ich als Grundstückseigentümer die Prüfung zahlen?

Ja.

Zahlt meine Versicherung die Sanierung der Abwasseranlage?

Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Wohngebäudeversicherung bei Schäden an den Leitungen. Das setzt zunächst voraus, dass die Police solche Leistungen beinhaltet. Außerdem sind i.d.R. nur Schäden abgedeckt, die durch äußere Einflüsse entstanden sind (wie Risse, Scherben und Einbrüche), nicht aber altersbedingte, baulich bedingte oder betriebsbedingte Schäden (wie Korrosion, undichte Rohrverbindungen, fehlende Dichtungen, Wurzeleinwuchs, Unterbögen, Verstopfungen, Verkrustungen).
Gegen Schäden durch Rückstau kann sich der Grundstücksbesitzer mit einer Elementarversicherung, die zusätzlich zur Hausrat- und Gebäudeversicherung abgeschlossen werden muss, versichern.

Was kostet die Zustands- und Funktionsprüfung?

Erfahrungen zeigen, dass die Kosten für die Zustands- und Funktionsprüfung eines durchschnittlichen Einfamilienhauses bei seriösen Anbietern ca. 300 - 500 Euro betragen. Abhängig von der Situation auf dem Grundstück können die Kosten aber auch davon nach oben abweichen. Ausschlaggebend für die Kosten sind u.a. die Länge und die Zugänglichkeit der zu prüfenden Leitungen.

Wie können Kosten bei der Zustands- und Funktionsprüfung gespart werden?

Es ist sinnvoll, sich frühzeitig zu überlegen, wie die Kosten so niedrig wie möglich zu halten sind, z.B. durch:

  • Einholen mehrerer Angebote.
  • Zusammenschluss mit Nachbarn, um durch ein größeres Auftragsvolumen bessere Preise zu erzielen.
  • Vorbereitung der Maßnahmen z.B. durch Beschaffung von Entwässerungsunterlagen. Die Freilegung von Revisionsöffnungen im Haus und auf dem Grundstück spart Zeit und Geld.
  • Getrennte Beauftragung von Prüfung und Sanierung.


Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist die Zustands- und Funktionsprüfung eine steuerbegünstigte Handwerkerleistung. Weitere Hinweise finden Sie hier.

Kann man Kosten durch Eigenleistungen senken?

Der Grundstückseigentümer kann Kosten reduzieren, indem er die auf dem Grundstück und im Hause erforderlichen Arbeiten bestmöglich vorbereitet, um zu einem reibungslosen Ablauf beizutragen. Von handwerklichen Eigenleistungen ist in diesem Zusammenhang dringend abzuraten. Ein nicht unerheblicher Teil der heute in Grundstücksentwässerungen auftretenden Schäden ist ursächlich auf handwerkliche Eigenleistungen von Bauherren bei der Verlegung von Leitungen in der Vergangenheit zurückzuführen!


nach oben

Haustürgeschäfte

Wenn mir an der Haustür eine billige Zustands- und Funktionsprüfung angeboten wird, was soll ich tun?

Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen und beauftragen Sie nicht zu schnell. Die Inspektion und Sanierung der Grundstücksentwässerungsanlagen bietet für Inspektions- und Sanierungsfirmen ein sehr großes Auftragspotential. Die meisten dieser Firmen sind sicher seriöse Dienstleister, aber – wie in allen Branchen - gibt es auch hier schwarze Schafe!

Beachten Sie:

  • Keine dieser Firmen ist im Auftrag Ihrer Stadt oder Gemeinde unterwegs!
  • Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen und beauftragen Sie nicht zu schnell!
  • Prüfen Sie vor der Beauftragung, ob es sich um einen „anerkannten Sachkundigen zur Zustands- und Funktionsprüfung“ handelt. Die anerkannten Sachkundigen sind hier gelistet. Im Zweifelsfall fragen Sei bei Ihrer Stadt oder Gemeinde nach!
  • Holen Sie mehrere vergleichbare Angebote ein!
  • Im Zweifelsfall fragen Sie bei der Stadt oder Gemeinde nach oder wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale NRW.

nach oben

Rückstausicherung

Wir haben noch nie Probleme mit Rückstau gehabt, muss ich mich trotzdem um Rückstausicherung kümmern?

Selbst in Stadtteilen, die noch nie Probleme mit Rückstau hatten ist nicht auszuschließen, dass irgendwann einmal Probleme auftreten, wenn kein ausreichender Schutz gegen Rückstau besteht. Mögliche Gründe dafür sind die immer häufiger auftretenden extremen Niederschlagsereignisse oder die Verstopfung des Anschlusskanals. Letzteres kann selbst bei Hanglagen zum Rückstau in den Keller führen!  Daher  ist zu empfehlen in jedem Fall die Sicherung des Hauses gegen Rückstau zu überprüfen.

Hat nicht die Stadt oder Gemeinde dafür zu sorgen, dass kein Rückstau aus dem öffentlichen Kanal in meinen Anschluss auftritt?

Öffentliche Kanalnetze können aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht darauf ausgelegt werden, jeden Extremregen sofort abzuleiten. Daher kommt es im Extremfall zum kurzfristigen Rückstau von Abwasser in die Anschlussleitungen. Rückstau in Abwasserkanälen ist planmäßig vorgesehen. Daher fordern die Städte und Gemeinden in ihren Entwässerungssatzungen, dass Entwässerungsgegenstände unterhalb der Rückstauebene gegen Rückstau zu sichern sind.

Wer zahlt, wenn Schäden durch Rückstau auftreten?

Selbst wenn der Rückstau in die privaten Leitungen seine Ursache im öffentlichen Kanal hat, ist eine Haftung durch Städte oder Gemeinden ausgeschlossen.

Es besteht die Möglichkeit, sich mit einer sogenannten Elementarversicherung, die zusätzlich zur Hausrat- und Gebäudeversicherung abgeschlossen werden muss, gegen Schäden durch Rückstau zu versichern.

Die Rückstausicherung muss den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen und ordnungsgemäß eingebaut und betrieben werden. Sonst erlischt auch ein Versicherungsschutz wegen Selbstverschuldung und Entschädigungsforderungen werden möglicherweise abgelehnt.

Was muss ich beachten, wenn ich mein Haus gegen Rückstau sichern will?

1. Der beste Schutz gegen eindringendes Wasser ist ein Verzicht auf Entwässerungseinrichtungen in rückstaugefährdeten Untergeschossen.

 

2. Informieren Sie sich bei einem Fachmann für Grundstücksentwässerung über die Notwendigkeit und Auswahl einer Rückstausicherung für Ihre Grundstücksentwässerung!

 

3. Bodenabläufe, wie z.B. in Waschküchen und an Kellerniedergängen, sind durch Rückstaudoppelverschlüsse zu sichern.

 

4. Auch Abläufe außerhalb des Hauses (Kellerabgang, Hofeinlauf) sind rückstaugefährdet!

 

5. Nie Abwasser oder Regenwasser (Regenwasserleitungen und Kellertreppenentwässerungen), das oberhalb der Rückstauebene anfällt, über die Rückstausicherung führen, sonst wird der Keller bei verschlossener Rückstausicherung unter Wasser gesetzt.

 

6. Die Rückstausicherung nach Möglichkeit nicht unmittelbar vor den Entwässerungsgegenständen, sondern so weit wie möglich zum Kanal hin anbringen (unbedingt Pkt. 5 beachten!).

 

7. Bei Ausrüstung eines Hausanschlussschachtes mit Rückstausicherung wird das Rückstauwasser schon außerhalb des Gebäudes zurückgehalten (unbedingt Pkt. 5 beachten!).

 

8. Stellen Sie sicher, dass Ihre Rückstausicherung regelmäßig durch einen Fachbetrieb gewartet wird.

 

9. Überprüfen Sie Ihren Versicherungs-Schutz im Hinblick auf die Haftung bei Schäden durch einen Abwasser-Rückstau.

Welche Rückstausicherung soll ich einbauen?

Welche Rückstausicherung(en) am besten geeignet sind und wo diese eingebaut werden sollten, hängt von der Situation auf dem Grundstück ab. Ausschlaggebend ist:

  • die Höhenlage der Entwässerungsgegenstände im Keller, ob ein Gefälle zum Kanal vorhanden ist
  • ob fäkalienhaltiges oder fäkalienfreies Abwasser entsorgt werden soll
  • ob der Einbauort außerhalb des Hauses in einem Schacht sein soll
  • ob die Entsorgung während der Rückstauzeit benötigt wird
  • und wie die gefährdeten Räume genutzt werden.

 

Eingebaut werden i.d.R. Hebeanlagen oder Rückstauverschlüsse.

 

Ziehen Sie bei der Planung bzw. Auswahl einen Fachmann für Entwässerungstechnik hinzu.


nach oben